Winterdienst

Übernehmen wir für Sie zu den aktuelll gültigen Satzungen der Stadt Bonn
Grundstücksanlieger müssen den in der Zeit von 07.00-20.00 Uhr und in den
Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr gefallenen Schnee
und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener
Schnee und Glätte sind bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu
beseitigen.

Die Räumpflicht beginnt nach Beendigung des Schneefalls.

24h Notdienst